GELD
Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist ein wesentlicher Teil der Einnahmen der Kirchen. Sie ist – rechtlich gesehen – eine echte Steuer; wird aber nur von den Mitgliedern der betreffenden Kirche erhoben.
Gemeindekirchgeld

Das Gemeindekirchgeld (auch: Gemeindebeitrag) ist in unserer Landeskirche eine freiwillige Abgabe, die jede Kirchengemeinde von ihren Gemeindegliedern zu erheben hat.
Staatsleistungen

Der Staat hat den Kirchen im Laufe der Geschichte mehrfach Ländereien und anderes Vermögen entzogen. Dafür erhalten die Kirchen Ersatzleistungen, die so genannten Staatsleistungen.
Kollekten

Die Kollekte (lat. „Sammlung“) ist eine Geldgabe, die bei Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen erbeten wird. Sie wird während bzw. am Schluss des Gottesdienstes in speziellen Behältnissen (Klingelbeutel, Körbchen, Opferstock) gesammelt.
Weiterführendes
Ansprechpartner

Kirchenoberamtsrat Matthias Köhn
Friedrichstraße 22/24
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 / 2526-208

