LANDESSYNODE

Die Landessynode ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Entscheidungsgremien der Evangelischen Landeskirche Anhalts. 

Die Synode besteht aus von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen, zwei davon sind Jugendsynodale. 

Geleitet wird die Synode von einem Präsidium.

Die Landessynode kommt in der Regel im Frühjahr und im Herbst zusammen.

Synodale

Die Synode besteht aus 32 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen und zwei Jugendsynodalen. 

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung regelt die Arbeit der Synode, ihrer Ausschüsse sowie die Aufgaben des Präsidiums und seiner Mitarbeitenden.

Synoden

Die Landessynode kommt zwei Mal jährlich zusammen: im Frühjahr und im Herbst. In der Zeit dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen zu verschiedenen Themen.

Präsidium und Büro der Landessynode

Das Präsidium besteht aus einem Präses, einer Beisitzerin und einem Beisitzer. Es steuert in Zusammenarbeit mit dem Synodalbüro die Arbeit der Synode und organisiert die Synoden. 

Beisitzerin
Leitung des Synodalbüros

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