LERNEN

Kindertagesstätten

Immer wichtiger wird das Lernen von Anfang an. So nehmen auch die evangelischen Kindertagesstätten neben den Betreuungsaufgaben eine wichtige Bildungsaufgabe wahr. Die kindliche Neugier soll Nahrung erhalten und das selbsttätige Lernen der Kinder soll unterstützt werden. Soziales Lernen und Einüben der Praxis des Glaubens sind grundlegend für die Persönlichkeitsbildung. 

Der Rhythmus des Tages, der Woche und des Kirchenjahres mit seinen Festen und Feiern des christlichen Glaubens wird gemeinsam gestaltet. Singen, Gebet, Segen und Gottesdienste sind Angebot und Einladung an Kinder und Eltern zur sinnstiftenden und glaubenseröffnenden Lebensbegleitung. Dabei arbeiten Kindergarten und Kirchengemeinde eng zusammen.

Schulen und Horte

In Anhalt gibt es evangelische Grundschulen in Bernburg (gegründet 2003), Köthen (gegründet 1998), Zerbst (gegründet 2010) und Dessau (gegründet 1999). Sie befinden sich in Trägerschaft der Landeskirche.

Evangelische Grundschulen in Anhalt sind staatlich anerkannte und konfessionelle, für alle Kinder offene Ersatzschulen, die nach ihrem eigenen reformpädagogischen Konzept und nach Lehrplänen des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten. Als Ganztagsschulen ist ihnen ein Hort angeschlossen. Sie werden von insgesamt 500 Schülerinnen und Schülern besucht.

Die evangelischen Schulen sind sinn- und werteorientiert und wollen helfen, Überzeugungen zu bilden. Die Schulgemeinschaft orientiert sich am christlichen Menschenbild. Dass dabei der Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht zu kurz kommt, versteht sich von selbst.

Eltern zahlen ein moderates monatliches Schulgeld, das in begründeten Fällen ganz oder teilweise erlassen werden kann.

Kaufmännische Geschäftsführerin: Katja Dietze

Religionsunterricht

Der evangelische Religionsunterricht an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt findet als ordentliches Unterrichtsfach unter inhaltlicher Verantwortung der evangelischen Kirchen statt. Damit ist der Religionsunterricht auch ein wichtiger Beitrag der kirchlichen Bildungsarbeit im gesellschaftlichen Raum. Rund 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler besuchen ihn, und nicht alle gehören einer Kirche an.

Er ist offen für jede und jeden und leistet einen wesentlichen Beitrag zur religiösen Bildung der Schülerinnen und Schüler, bietet Orientierung in Lebens- und Glaubensfragen und eröffnet aus christlicher Sicht Perspektiven für die Lebensgestaltung und das Zusammenleben mit Anderen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes wird soziales und kommunikatives Leben eingeübt und reflektiert. Die Heranwachsenden werden mit spirituellen Ausdrucksformen des Glaubens vertraut gemacht, wozu auch Meditieren, Beten und Feiern gehört.

Auch für die Schulentwicklung im Ganzen, die selbstverantwortetes Lernen fördern und die Eigenverantwortlichkeit der Schulen stärken will, hat der Religionsunterricht eine wichtige Rolle zu spielen. Er kann mit seiner auf Vertrauen, Selbstverantwortung und solidarisches Handeln gerichteten Pädagogik wesentliche Impulse für das gesamte schulische Leben geben und einen erkennbaren Beitrag für ein gutes Schulklima leisten.

Die Evangelische Landeskirche Anhalts unterstützt gemeinsam mit von ihr mitgetragenen Pädagogisch-Theologischen-Institut Kloster Drübeck die Religionslehrerinnen und -lehrer durch Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote und wird als Partnerin in der Schul- und Lehrplanentwicklung und in der Diskussion um Bildungsstandards in Anspruch genommen und wert geschätzt.

 

Unterrichtserlaubnis

Für die Erteilung einer vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis für die Zeit Ihres Referendariats bitten wir Sie folgende Unterlagen einzureichen:

  • Formloses Antragsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • Kopie der I. Staatsprüfung
  • Bescheinigung über Kirchenmitgliedschaft (nicht älter als 3 Monate)

Wenn bereits vorhanden:

  • Kopie des Schreibens in den Vorbereitungsdienst (Das Schreiben wird durch das Kultusministerium ausgestellt und ist eine Bestätigung, dass Sie als Referendar/ -in in den Vorbereitungsdienst aufgenommen wurden. Liegt es Ihnen noch nicht vor, reichen Sie es bitte nach.)

Bitte senden Sie die Unterlagen an die unten angegebene Adresse.

Sobald Ihnen die vorläufige Unterrichtserlaubnis vorliegt und Ihnen die Schule bekannt ist, an der Sie Evangelischen Religionsunterricht erteilen werden, senden Sie uns bitte die 

Informationen für die Schulbeauftragte 

zu.

So können wir Sie dem richtigen Schulbeauftragtenbereich zuordnen.

Nach dem Abschluß Ihres Referendariats beantragen Sie die Vokation. 

Vokation

Nach Abschluss Ihres Referendariats bitten wir Sie, Ihre Vokation schriftlich bei uns zu beantragen.

Sie benötigen hierfür den Antrag auf Vokation

Hier finden Sie die Vokationsordnung zum Download.

Gegebenenfalls sind Ihre uns vorliegenden Unterlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte unbedingt bei (soweit nicht bereits vorliegend):

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • eine Kopie Ihres 1. Staatsexamens
  • Nachweis des 2. Staatsexamens
  • aktuelle Bescheinigung der Kirchenmitgliedschaft (nicht älter als 3 Monate)

Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre vorläufige Unterrichtserlaubnis verlängert werden muss. Diese ist i.d.R. nur für die Zeit des Referendariats gültig!

Bitte senden Sie die Unterlagen an das Dezernat II, Frau Andrea Rintelmann.

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Oberkirchenrat Matthias Kopischke

Dezernent

Tel.: 0340 / 2526-215
Schulbeauftragte
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